Verhalten bei Krankheit
Bei Krankheit Ihres Kindes melden Sie es bitte unverzüglich bis spätestens 08:00 Uhr im Sekretariat der Schule krank.
Sie können uns telefonisch erreichen, uns eine E-Mail schreiben, oder die Online-Krankmeldung auf dieser Seite nutzen.
Am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen vorgelegt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Krankheitstag auch schriftlich innerhalb von drei Werktagen entschuldigt werden muss. (Eine Email oder die Online-Krankmeldung ist KEINE schriftliche Entschuldigung!)
Damit unsere Sekretärinnen die Krankmeldung schnellstmöglich weitergeben können, sollten Sie unbedingt die folgende Informationen mitteilen.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkranken, so verlangen wir ein ärztliches Attest.
Dieses Kontaktformular entbindet nicht von einer schriftlichen Entschuldigung! Nutzen Sie für die schriftliche Entschuldigung unser Formular für Entschuldigungen.
GTS-Kindern und Mittagessen
Wenn Ihr Kind zum Essen angemeldet ist und erkrankt, müssen Sie das Essen selbst bis spätestens 8.00 Uhr abbestellen, sonst wird Ihnen das Essen berechnet. Folgen Sie dafür diesem Link.
Wenn wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, aus der Klasse jedoch ein Versäumnis gemeldet wird, so werden wir Sie kontaktieren (siehe letzter Satz in der Schulordnung). Sollte ihr Kind jedoch mehrmals unentschuldigt fehlen, sind wir gesetzlich verpflichtet, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Absehbare Fehlzeiten
Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sollen nach § 36 (2) der Schulordnung nicht ausgesprochen werden. Wir bitten hier zu beachten, dass bei nicht genehmigtem Fernbleiben mit einem hohen Bußgeld zu rechnen ist.
Fehlzeiten, die absehbar sind, müssen mit einem Beurlaubungsantrag rechtzeitig vor dem Fehlen schriftlich beantragt und genehmigt werden. Der Antrag ist formlos, aber begründet einzureichen. Bei Versäumnis einzelner Stunden sind die Fachlehrer, bei Fehlzeiten bis zu drei Tagen der Klassenlehrer, bei Fehltagen von vier und mehr Tagen sowie bei Fehltagen direkt vor oder im Anschluss an Ferien die Schulleiter um Genehmigung zu fragen.
Infos für Schüler
Was muss ich tun, wenn ich während des Unterrichts krank werde?
Wenn es dir während des Unterrichts mal nicht so gut geht, sag es bitte deiner Lehrerin bzw. deinem Lehrer, dann kannst du ins Sekretariat gehen. Dort wird man sich dann um dich kümmern. Für die leichten Fälle gibt es dort Pflaster oder auch mal eine Tasse Tee, falls das nicht reicht, gibt es dort aber auch die Möglichkeit zuhause anzurufen und sich abholen zu lassen.
Kann man sich aus einem besonderen Grund auch beurlauben lassen?
Ja, das geht. Wenn du zum Beispiel zu einer Kur musst, die sich nicht während der Ferienzeit organisieren lässt, oder wenn du als Sportler bei einer großen Meisterschaft teilnehmen darfst, kannst du dich im Voraus, je nach Dauer deiner Abwesenheit, bei deiner Klassenleitung oder bei der Schulleitung beurlauben lassen.
Die Schulordnung legt im § 37 die Regularien bei Schulversäumnissen fest:
„Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben er oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.“